Ein Hufschmied wurde bei einem neuen Hufbeschlag von dem Pferd verletzt und verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass ein Hufschmied Anspruch auf den vollen Schadensersatz hat, ihm also auch kein Mitverschulden trifft.