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Ankaufsuntersuchung – Haftung des Tierarzts
Beauftragt der Verkäufer den Tierarzt für eine Ankaufsuntersuchung besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Tierarzt
Beauftragt der Verkäufer den Tierarzt für eine Ankaufsuntersuchung besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Tierarzt